Beamtenrecht

Das Beamtenrecht und das Soldatenrecht unterscheidet sich in wesentlichen Teilen vom Arbeitsrecht. In den letzten Jahren haben mehrere beamtenrechtliche Neuerungen stattgefunden. Hatte seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland der Bund die Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung und das Laufbahnrecht der Beamten, liegt diese Kompetenz nunmehr bei den Ländern.

Alimentationsprinzip

Das Alimentationsprinzip bedeutet, dass der Dienstherr dem Beamten eine amtsangemessene Besoldung gewährt. Im Gegenzug dazu schuldet der Beamte dem Dienstherrn - meist - lebenslange Treue. Im Gegensatz zu Arbeitern und Angestellten im öffentlichen Dienst wird das Gehalt nicht durch Tarifverträge geregelt, sondern vom Dienstherrn gesetzlich festgelegt. Neben der Grundbesoldung gibt eine Vielzahl von Zuschlägen. Bei der fast unüberschaubaren Anzahl von Zuschlägen kommen in diesem Bereich in den Personalabteilungen häufiger Fehler vor, die letztendlich vom Gericht wieder beseitigt werden müssen.

Konkurrentenklage

Häufig geht es bei Klagen im Beamtenrecht um sogenannte Konkurrentenklagen. Ein Beamter kann sich gegen die Beförderung eines Konkurrenten gerichtlich - in manchen Fällen mit vorgelagertem Widerspruchsverfahren - wehren, wenn auch er sich auch für diese Stelle beworben hat. Hierfür zuständig ist bei Beamten nicht das Arbeitsgericht, sondern das Verwaltungsgericht. Das Verwaltungsgericht prüft hierbei, ob ein ordnungsgemäßes Einstellungsverfahren stattgefunden hat. Eine Einstellung oder Beförderung im Öffentlichen Dienst hat nach Art. 33 Abs. 2 GG ausschließlich nach Eignung, Leistung und Befähigung zu erfolgen. Da ein solches Verfahren längere Zeit in Anspruch nehmen kann, muss zusätzlich im Wege einer einstweiligen Verfügung vor dem Verwaltungsgericht erreicht werden, dass die Stelle vorläufig nicht mit dem Konkurrenten besetzt werden darf, ihm also nicht die Ernennungsurkunde ausgehändigt wird.

Dienstliche Beurteilung

Die dienstliche Beurteilung ist das wichtigste Kriterium für die Einstellung und Beförderung im öffentlichen Dienst. Andere Faktoren - wie etwa ein Assessment Center oder das Dienstalter - sind nur nachrangige Kriterien. Wegen der großen Bedeutung der dienstlichen Beurteilung, sollten Sie daher gegen eine für Sie negative Beurteilung rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Auch eine Beurteilung darf nicht willkürlich erteilt werden, sondern muss nach festgelegten Kriterien erfolgen.

Disziplinarverfahren

Ein Beamter, der ein Vergehen oder Verbrechen verübt, hat neben den strafrechtlichen Konsequenzen - etwa Haftstrafe oder Geldstrafe - auch mit Disziplinarmaßnahmen zu rechnen. Der Dienstherr kann hierbei schlimmstenfalls auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erkennen. Es ist daher wichtig, dass bereits im Strafverfahren ein Anwalt beteiligt wird, der sich mit den beamtenrechtlichen Konsequenzen auskennt.

Rückzahlung überzahlter Bezüge

Es kann vorkommen, dass Ihnen überhöhte Bezüge ausgezahlt werden und Sie dies wegen der komplizierten Abrechnungen gar nicht wissen. Fällt dies dem Dienstherrn nach einiger Zeit auf, wird er die Bezüge von Ihnen zurückfordern. Wenn Sie sich auf Entreicherung berufen können - also das Geld im Rahmen Ihrer normalen Lebensführung verbraucht haben - und die Überzahlung auch nicht hätten erkennen müssen, besteht die Möglichkeit, dass Sie den überzahlten Betrag nicht zurückzahlen müssen.

Versetzung in den Ruhestand

Wenn Sie nach längerer Krankheit in den Ruhestand (Frühpensionierung) versetzt werden sollen hat dies unter Umständen erhebliche finanzielle Auswirkungen. So erhalten Sie nicht mehr Ihre Besoldungsbezüge, sondern niedrigere Versorgungsbezüge. Bevor Sie jedoch in den Ruhestand versetzt werden dürfen, werden Sie zunächst angehört und in der Regel zu einer amtsärztlichen oder polizeiärztlichen Untersuchung geladen. Die Entscheidung zur Versetzung in den Ruhestand können Sie - nach gegebenenfalls vorgelagertem Widerspruchsverfahren - vor dem Verwaltungsgericht überprüfen lassen.