Gewerberecht

Grundsätzlich gilt in Deutschland Gewerbefreiheit. Es wird jedoch zwischen erlaubnispflichtigem und anzeigepflichtigem Gewerbe unterschieden. Zunächst stellt sich jedoch die Frage, wer überhaupt Gewerbetreibender ist.

Ein Gewebetreibender arbeitet selbständig. Das bedeutet, er handelt weisungsfrei in eigener Verantwortung und auf eigene Gefahr. Er trägt die Risiken für Gewinn und Verlust. Abzugrenzen ist hier vom abhängig Beschäftigten. Weiterhin handelt der Gewerbetreibende mit Gewinnerzielungsabsicht und das Gewerbe muss mit einer gewissen Dauerhaftigkeit betrieben werden. Nicht zum Gewerbe rechnen sozial missbilligte Tätigkeiten. Weiterhin nicht als Gewerbetreibende gelten Künstler und Freiberufler, etwa Ärzte oder Rechtsanwälte.

Unzuverlässigkeit

Eine zentrale Rolle im Gewerberecht stellt die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden dar. Gilt ein Gewerbetreibender als unzuverlässig, droht ihm die Gewerbeuntersagung, bzw. Rücknahme der Gewerbeerlaubnis durch die zuständige Behörde. Häufig führen finanzielle Engpässe - etwa Steuerschulden oder nicht ordnungsgemäße Abführung der Sozialversicherungsbeiträge - zur Unzuverlässigkeit. Gegen die Gewerbeuntersagung, bzw. den Entzug der Gewerbeerlaubnis kann vor dem Verwaltungsgericht - oder wenn dies vorgesehen ist auch zuvor im Widerspruchsverfahren - geklagt werden. Bei einer guten Argumentation kann ein erfahrener Anwalt auf diesem Gebiet hier noch einiges erreichen.

Gaststättenrecht

Das Gaststättenrecht ist im Gaststättengesetz geregelt, wofür die Gesetzgebungskompetenz nunmehr bei den Bundesländern liegt. Auch hier spielt die Zuverlässigkeit und zudem die Einhaltung der Hygienevorschriften eine bedeutende Rolle.

Handwerk

Betreibt der Gewerbetreibende ein Handwerk, muss zudem die Eintragung in die Handwerksrolle erfolgen. Meist ist hierfür der Nachweis der Meisterprüfung erforderlich.

Reisegewerbe

Reisegewerbetreibende sind meist Gewerbetreibende, die ohne Niederlassung Handel betreiben oder eine Dienstleistung erbringen, wie etwa der Verkauf von Rostbratwürsten aus einem Bauchladen/Grill.