Prüfungsrecht/Ausbildungsrecht

Jeder Mensch muss sich im Laufe seines Lebens Prüfungen unterziehen. Sei es die Abschlussprüfung einer Berufsausbildung, einer Meisterprüfung oder einer Universitätsprüfung. Eine Prüfung stellt für den Betroffenen meist eine erhebliche Belastung dar. Viele Menschen neigen unter dem Prüfungsdruck dazu, dass Ihre Leistung am Prüfungstag unter Ihrem eigentlichen Leistungsniveau liegt. Hinzu kommt die außerordentliche Bedeutung der Prüfung für den weiteren Lebensweg. Ungereimtheiten im Prüfungsverfahren sind daher anfechtbar, weil sie die Chancengleichheit verletzen.

Hierbei sind zum einen formelle Prüfungsfehler angreifbar. Ein formeller Prüfungsfehler liegt etwa vor, wenn während der Klausur Straßenbauarbeiten stattfinden und sie sich wegen des Lärms nicht konzentrieren können. Wichtig hierbei ist, dass solche formellen Fehler meist sofort gerügt werden müssen. Sie können sich daher nicht Wochen später wirksam darauf berufen, dass der Baulärm sie beeinträchtigt hat, wenn dies nicht zuvor gerügt wurde.

Materielle Fehler können vorliegen, wenn etwa der Prüfer ein Ergebnis in Ihrer Klausur als falsch bewertet, obwohl es vertretbar ist. Solche Fehler können oftmals erst nach Akteneinsicht erkannt werden.

Es gibt aber auch andere Fehler in Prüfungsverfahren die auftreten können und entweder zu einer Neubewertung oder Neuerbringung der Prüfungsleistung führen.